Freie-Images.de Galerie ! Freie-Images.de Bilder-Galerie Freie-Images.de Galerie ! Freie Images / Populärste Bilder Freie-Images.de Galerie ! Freie Images / Neueste Bilder Freie Images / News ! Freie-Images / News Freie-Images.de WEB-Links ! Freie Images / Links Freie-Images.de Lexikon ! Freie Images / Lexikon

 Freie Bilder & Freie Grafiken @ Freie-Images.de

Seiten-Suche:  
 Freie Bilder @ Freie-Images.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen
 Aktuell insgesamt 3.302 absolut freie Images / Bilder / Fotos in 33 Alben !
 

Hunde-Info-Portal Spannender Online-Wettstreit
Online Preiswert Einkaufen mit Online-Preiswert-Einkaufen.de

Hunde-Info-Portal Who's Online
Zur Zeit sind 73 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Hunde-Info-Portal Online Werbung

Hunde-Info-Portal Haupt - Menü
Freie-Images.de - Services
· Freie-Images.de - News
· Freie-Images.de - Links
· Freie-Images.de - Forum
· Freie-Images.de - Galerie
· Freie-Images.de - Lexikon
· Freie-Images.de - Kalender
· Freie-Images.de - Testberichte
· Freie-Images.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Freie-Images.de News
· Freie-Images.de Rubriken
· Top 5 bei Freie-Images.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Freie-Images.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Freie-Images.de
· Account löschen

Interaktiv
· Freie-Images.de Link senden
· Freie-Images.de Event senden
· Freie-Images.de Bild senden
· Freie-Images.de Testbericht senden
· Freie-Images.de Frage stellen
· Freie-Images.de News mitteilen
· Freie-Images.de Hinweise geben
· Freie-Images.de Erfahrungen posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Freie-Images.de Mitglieder
· Freie-Images.de Gästebuch

XoviLichter Link
· XoviLichter @ Freie-Images.de

Information
· Freie-Images.de FAQ/ Hilfe
· Freie-Images.de Impressum
· Freie-Images.de AGB & Datenschutz
· Freie-Images.de Statistiken

Accounts
· Twitter
· google+

Hunde-Info-Portal Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Hunde-Info-Portal Seiten - Infos
Freie-Images.de -  Galerie!  Freie Bilder & Images3.302
Freie-Images.de -  News!  News:581
Freie-Images.de -  Links!  Links:7
Freie-Images.de -  Lexikon!  Lexikon:3
Internet News Center - Mitglieder!  Mitglieder:14.437
Freie-Images.de -  Testberichte!  Testberichte:0
Freie-Images.de -  Kalender!  Termine / Events:0
Freie-Images.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:4

Hunde-Info-Portal Web-Tipps Freie Images
Public Domain Bilderquellen @ Wikipedia
Fotos & Vektoren @ freepik.com
Bilder & Fotos @ oldskoolman.de

Hunde-Info-Portal Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Freie Bilder & Freie Grafiken & Freie Images !

Freie Bilder / Freie Grafiken / Freie Images ! BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken

Geschrieben am Montag, dem 31. Dezember 2018 von Freie-Images.de

Freie Images Infos
Freie Fotos & Freie Bilder @ Freie-Images.de |
PR-Gateway: BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken

Selbst wenn Kunstwerke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts fallen, kann das Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos dieser Werke nach einem BGH-Urteil gegen das Urheberrecht verstoßen.

70 Jahre nach dem Tod des Künstlers fallen seine Werke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts, d.h. sie sind gemeinfrei und sollen allen Menschen zur Nutzung zu Verfügung stehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das ist jedoch nicht zwangsläufig ein Freifahrtschein, um Fotos dieser Kunstwerke im Internet zu veröffentlichen, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Dezember 2018 entschieden hat (Az.: I ZR 104/17).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Museum geklagt. Das Museum hatte gemeinfreie Bilder ausgestellt, diese fotografieren lassen und in einem Katalog veröffentlicht. Die Veröffentlichungsrechte hatte der Fotograf dem Museum übertragen. Zudem hatte das Museum für die Besucher ein Verbot ausgesprochen, die ausgestellten Gemälde zu fotografieren.

Der Beklagte hatte die Kunstwerke in dem Museum trotz des Verbots fotografiert und in einem Online-Lexikon im Internet veröffentlicht. Zudem hatte er Fotos aus dem Museumskatalog eingescannt und ebenfalls im Internet hochgeladen. Damit habe der Mann einerseits gegen das mit dem Museum vertraglich vereinbarte Fotografierverbot und andererseits gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte der BGH.

Mit der Veröffentlichung der aus dem Katalog eingescannten Bilder im Internet habe der Beklagte gegen das Urheberrecht verstoßen, so der BGH. Die Fotografie eines Gemäldes genieße Lichtbildschutz, denn bei ihrer Anfertigung habe der Fotograf eine Reihe von Entscheidungen hinsichtlich der Gestaltung wie Standort, Beleuchtung, Entfernung, Blickwinkel, Ausschnitt, etc. zu treffen. Dies sei eine schützenswerte persönliche geistige Leistung.

Die eigenen Fotos hätte der Beklagte in dem Museum gar nicht anfertigen dürfen, so der BGH weiter. Damit habe er gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot verstoßen, das ein wirksamer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Das Museum habe daher einen Unterlassungsanspruch.

Verstöße gegen das Urheberrecht können zu Abmahnungen oder Unterlassungs- und Schadensersatzklagen führen. Im IP-Recht erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen des Urheberrechts beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/ip-recht/urheberrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
presse@grprainer.com
+49 221-27 22 75-0
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken

Selbst wenn Kunstwerke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts fallen, kann das Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos dieser Werke nach einem BGH-Urteil gegen das Urheberrecht verstoßen.

70 Jahre nach dem Tod des Künstlers fallen seine Werke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts, d.h. sie sind gemeinfrei und sollen allen Menschen zur Nutzung zu Verfügung stehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das ist jedoch nicht zwangsläufig ein Freifahrtschein, um Fotos dieser Kunstwerke im Internet zu veröffentlichen, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Dezember 2018 entschieden hat (Az.: I ZR 104/17).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Museum geklagt. Das Museum hatte gemeinfreie Bilder ausgestellt, diese fotografieren lassen und in einem Katalog veröffentlicht. Die Veröffentlichungsrechte hatte der Fotograf dem Museum übertragen. Zudem hatte das Museum für die Besucher ein Verbot ausgesprochen, die ausgestellten Gemälde zu fotografieren.

Der Beklagte hatte die Kunstwerke in dem Museum trotz des Verbots fotografiert und in einem Online-Lexikon im Internet veröffentlicht. Zudem hatte er Fotos aus dem Museumskatalog eingescannt und ebenfalls im Internet hochgeladen. Damit habe der Mann einerseits gegen das mit dem Museum vertraglich vereinbarte Fotografierverbot und andererseits gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte der BGH.

Mit der Veröffentlichung der aus dem Katalog eingescannten Bilder im Internet habe der Beklagte gegen das Urheberrecht verstoßen, so der BGH. Die Fotografie eines Gemäldes genieße Lichtbildschutz, denn bei ihrer Anfertigung habe der Fotograf eine Reihe von Entscheidungen hinsichtlich der Gestaltung wie Standort, Beleuchtung, Entfernung, Blickwinkel, Ausschnitt, etc. zu treffen. Dies sei eine schützenswerte persönliche geistige Leistung.

Die eigenen Fotos hätte der Beklagte in dem Museum gar nicht anfertigen dürfen, so der BGH weiter. Damit habe er gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot verstoßen, das ein wirksamer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Das Museum habe daher einen Unterlassungsanspruch.

Verstöße gegen das Urheberrecht können zu Abmahnungen oder Unterlassungs- und Schadensersatzklagen führen. Im IP-Recht erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen des Urheberrechts beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/ip-recht/urheberrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
presse@grprainer.com
+49 221-27 22 75-0
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Freie-Images.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Freie-Images.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Freie-Images.de könnten Sie auch interessieren:

Das perfekte Foto: Tricks für ein außergewöhnliches ...

Das perfekte Foto: Tricks für ein außergewöhnliches ...
Emily Allchurch: Alte Meister als digitale Foto-Col ...

Emily Allchurch: Alte Meister als digitale Foto-Col ...
Vorsicht bei Babyfotos im Netz - Warnung vor einem ...

Vorsicht bei Babyfotos im Netz - Warnung vor einem  ...

Alle Web-Video-Links bei Freie-Images.de: Freie-Images.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Freie-Images.de könnten Sie auch interessieren:

Polen-Darlowo-Ruegenwalde-111003-DSC_0108 ...

Berlin-Gaerten-der-Welt-110815-DSC_0289.J ...

Hintergrund-Muster-2009-1-DSC_0223.JPG


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Freie-Images.de: Freie-Images.de Foto - Galerie

Diese News bei Freie-Images.de könnten Sie auch interessieren:

 BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken (PR-Gateway, 31.12.2018)
BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken

Selbst wenn Kunstwerke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts fallen, kann das Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos dieser Werke nach einem BGH-Urteil gegen das Urheberrecht verstoßen.

70 Jahre nach dem Tod des Künstlers fallen seine Werke nicht mehr unter den Schutz des Urheberrechts, d.h. sie sind gemeinfrei und sollen allen Menschen zur Nutzung zu Verfügung stehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP ...

Werbung bei Freie-Images.de:





BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken

 
Hunde-Info-Portal Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Hunde-Info-Portal Video Tipp @ Freie-Images.de

Hunde-Info-Portal Online Werbung

Hunde-Info-Portal Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Freie Images Infos
· Weitere News von Freie-Images


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Freie Images Infos:
Akustikbilder für konzentrierte Arbeit in Büroräumen


Hunde-Info-Portal Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Hunde-Info-Portal Online Werbung

Hunde-Info-Portal Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Freie Images - Freie Bilder - Freie Grafiken / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

BGH: Verletzung des Urheberrechts bei Fotografien von Kunstwerken