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Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht bei Google Adwords!
Datum: Freitag, dem 27. April 2012
Thema: Freie Images Infos


Rechtliche Richtlinien und der Umgang mit Keywords in Deutschland für Unternehmer!

Wer bei Google nach einem Sony-Fernseher sucht, kann nach dem deutschen Recht auch Anzeigen von Panasonic als Suchergebnis präsentiert bekommen. Dieses Ergebnis verwirrt die Verbraucher und ist trotzdem zulässig nach deutschem und europäischen Recht:

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 (Az: 236/08) erlaubt, dass fremde Marken als Keywords bei der Werbung mit Google-Adwords verwendet werden dürfen.

Das heißt , dass bei einer Suche nach "Panasonic" auch Adwords-Werbeanzeigen auftauchen, die für andere Marken wie "LG" oder "Sharp" werben. Damit kann der Suchende verwirrt werden und wird ggf. auf direktem Weg auf eine andere Seite geschickt und der Zweck der Anfrage ist hiermit verfehlt.

Dieses passiert nur, weil der Anzeigenersteller eben als Keyword auch "Panasonic" angegeben hatte. Dies ist dann zulässig, wenn dadurch keine "Zuordnungsverwirrung" entsteht.

Für den Suchenden muss also erkennbar sein, dass die Werbung nicht vom eigentlichen Inhaber der Marke stammt. Andernfalls werde der Zweck einer Marke verletzt, die Verbraucher eindeutig über die Herkunft eines Produkts zu informieren und es kann wirtschaftlicher Schaden für den Werbenden entstehen.

Rechtliche Richtlinien und der Umgang mit Keywords in Deutschland für Unternehmer!

Wer bei Google nach einem Sony-Fernseher sucht, kann nach dem deutschen Recht auch Anzeigen von Panasonic als Suchergebnis präsentiert bekommen. Dieses Ergebnis verwirrt die Verbraucher und ist trotzdem zulässig nach deutschem und europäischen Recht:

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 (Az: 236/08) erlaubt, dass fremde Marken als Keywords bei der Werbung mit Google-Adwords verwendet werden dürfen.

Das heißt , dass bei einer Suche nach "Panasonic" auch Adwords-Werbeanzeigen auftauchen, die für andere Marken wie "LG" oder "Sharp" werben. Damit kann der Suchende verwirrt werden und wird ggf. auf direktem Weg auf eine andere Seite geschickt und der Zweck der Anfrage ist hiermit verfehlt.

Dieses passiert nur, weil der Anzeigenersteller eben als Keyword auch "Panasonic" angegeben hatte. Dies ist dann zulässig, wenn dadurch keine "Zuordnungsverwirrung" entsteht.

Für den Suchenden muss also erkennbar sein, dass die Werbung nicht vom eigentlichen Inhaber der Marke stammt. Andernfalls werde der Zweck einer Marke verletzt, die Verbraucher eindeutig über die Herkunft eines Produkts zu informieren und es kann wirtschaftlicher Schaden für den Werbenden entstehen.





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