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Umgehung des Urheberrechts durch Berufung auf Kunstfreiheit!
Datum: Dienstag, dem 11. Januar 2011
Thema: Freie Images Infos


OpenPr.de: Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke steht grundsätzlich dem Urheber zu oder jenen, die eine Genehmigung dazu erhalten haben.

Zahlreiche Versuche, diesen Grundsatz zu umgehen, sind bereits gescheitert, doch scheint sich durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eine Möglichkeit gefunden zu haben.

Am 09.11.2010 entschied das Brandenburgische OLG (Az.: 6 U 14/10) in einem Fall, in dem ein Buchautor in einem seiner Bücher Zeitungsartikel und Lichtbilder aus der Märkischen Oderzeitung (MOZ) veröffentlichte, auf die er sich in seinen Texten bezog.
Darin sah die MOZ eine Verletzung ihrer Urheberrechte und leitete rechtliche Schritte ein.

OpenPr.de: Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke steht grundsätzlich dem Urheber zu oder jenen, die eine Genehmigung dazu erhalten haben.

Zahlreiche Versuche, diesen Grundsatz zu umgehen, sind bereits gescheitert, doch scheint sich durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eine Möglichkeit gefunden zu haben.

Am 09.11.2010 entschied das Brandenburgische OLG (Az.: 6 U 14/10) in einem Fall, in dem ein Buchautor in einem seiner Bücher Zeitungsartikel und Lichtbilder aus der Märkischen Oderzeitung (MOZ) veröffentlichte, auf die er sich in seinen Texten bezog.
Darin sah die MOZ eine Verletzung ihrer Urheberrechte und leitete rechtliche Schritte ein.





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