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Urheberrecht gilt auch am Campus!
Datum: Mittwoch, dem 02. Februar 2011
Thema: Freie Images Infos


OpenPr.de: Studenten können sich ernsthafte rechtliche Probleme einhandeln, wenn sie die Einladungen zu Fachschaftspartys oder zum nächsten Streik mit berühmten Comicfiguren oder Serienhelden aufpeppen. Die nämlich unterliegen dem Urheberrechtsschutz, schreibt das Hochschulmagazin UNICUM (Ausgabe 02/2011).

Angesichts der bunten Vielfalt in Cafeterien und Fachschaftsräumen schlussfolgert Peter Heyers, Fachanwalt für Urherber- und Medienrecht: „Die Universität scheint für viele ein rechtsfreier Raum zu sein.“ Studenten werden sehr kreativ, wenn es darum geht, ihre Botschaften zu gestalten.

Als Erstes greifen sie zu bekannten Comicfiguren oder verschönern den Aushang mit Foto-Montagen. Ohne Erlaubnis der Rechteinhaber ist das jedoch eine Straftat, mit dem Tatbestand der unerlaubten Verwertung nach § 106 des Urheberrechtsgesetz bei einer aus dem Werk gegriffenen Figur. „Wir nennen das auch im Wettbewerbsrecht das Schmarotzen am fremden Ruf“, erläutert Peter Heyers.

OpenPr.de: Studenten können sich ernsthafte rechtliche Probleme einhandeln, wenn sie die Einladungen zu Fachschaftspartys oder zum nächsten Streik mit berühmten Comicfiguren oder Serienhelden aufpeppen. Die nämlich unterliegen dem Urheberrechtsschutz, schreibt das Hochschulmagazin UNICUM (Ausgabe 02/2011).

Angesichts der bunten Vielfalt in Cafeterien und Fachschaftsräumen schlussfolgert Peter Heyers, Fachanwalt für Urherber- und Medienrecht: „Die Universität scheint für viele ein rechtsfreier Raum zu sein.“ Studenten werden sehr kreativ, wenn es darum geht, ihre Botschaften zu gestalten.

Als Erstes greifen sie zu bekannten Comicfiguren oder verschönern den Aushang mit Foto-Montagen. Ohne Erlaubnis der Rechteinhaber ist das jedoch eine Straftat, mit dem Tatbestand der unerlaubten Verwertung nach § 106 des Urheberrechtsgesetz bei einer aus dem Werk gegriffenen Figur. „Wir nennen das auch im Wettbewerbsrecht das Schmarotzen am fremden Ruf“, erläutert Peter Heyers.





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