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Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG – Ein Überblick!
Datum: Mittwoch, dem 11. Mai 2011
Thema: Freie Images Infos


OpenPr.de: Immer wieder werden wir in der täglichen Beratungspraxis von Personen, die eine Abmahnung (www.abgemahnt-hilfe.de/erste-schritte/was-ist-eine-abmahnung) wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, gefragt, wie die abmahnenden Kanzleien an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gelangen.

Dürfen die Telefonanbieter die Daten denn so ohne weiteres herausgeben? Was ist überhaupt eine IP-Adresse? Wird mein Anschluss nun ständig überwacht?

Wir (www.abgemahnt-hilfe.de/anwalte) werden Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen eine Reihe von Urteilen vorstellen, die sich mit dieser Thematik befasst haben, um auf diese Weise Ihnen die Vorgehensweisen bei der Datenbeschaffung und die wichtigsten Entscheidungen rund um den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG näher zu bringen.

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetanschluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese IP-Adresse ist eine eindeutige Kennung, die für Dritte sichtbar ist. Die Mehrheit der Internetnutzer verfügt nicht über eine dauerhafte (statische) IP-Adresse, sondern über eine IP-Adresse, die vom jeweiligen Provider zum Zeitpunkt der Herstellung einer Internetverbindung zugewiesen wird. Nach Beendigung dieser Verbindung ist diese dynamische IP-Adresse wieder verfügbar und kann einem anderen Nutzer zugewiesen werden.

OpenPr.de: Immer wieder werden wir in der täglichen Beratungspraxis von Personen, die eine Abmahnung (www.abgemahnt-hilfe.de/erste-schritte/was-ist-eine-abmahnung) wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, gefragt, wie die abmahnenden Kanzleien an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gelangen.

Dürfen die Telefonanbieter die Daten denn so ohne weiteres herausgeben? Was ist überhaupt eine IP-Adresse? Wird mein Anschluss nun ständig überwacht?

Wir (www.abgemahnt-hilfe.de/anwalte) werden Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen eine Reihe von Urteilen vorstellen, die sich mit dieser Thematik befasst haben, um auf diese Weise Ihnen die Vorgehensweisen bei der Datenbeschaffung und die wichtigsten Entscheidungen rund um den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG näher zu bringen.

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetanschluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese IP-Adresse ist eine eindeutige Kennung, die für Dritte sichtbar ist. Die Mehrheit der Internetnutzer verfügt nicht über eine dauerhafte (statische) IP-Adresse, sondern über eine IP-Adresse, die vom jeweiligen Provider zum Zeitpunkt der Herstellung einer Internetverbindung zugewiesen wird. Nach Beendigung dieser Verbindung ist diese dynamische IP-Adresse wieder verfügbar und kann einem anderen Nutzer zugewiesen werden.





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