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GNU General Public License


Die GNU General Public License (oft GNU GPL oder auch GPL abgekürzt) ist eine von der Free Software Foundation (FSF) veröffentlichte Freie-Software-Lizenz mit Copyleft für die Lizenzierung von freier Software, die ihren Ursprung im GNU-Projekt hat. Aktuell ist die dritte Version der Lizenz (GNU GPLv3), welche am 29. Juni 2007 veröffentlicht wurde.

Geschichte:

Die GNU GPL wurde im Januar 1989 von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projekts, geschrieben.

Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedes Programm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GNU GPL. Das Ziel von Stallman war, eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die erste Version der GNU General Public License, die im Januar 1989 veröffentlicht wurde.

Im Juni 1991 veröffentlichte die Free Software Foundation (FSF) die zweite Version der GNU GPL (GPLv2). Die wichtigste Änderung dabei war die sogenannte „Liberty or Death“-Klausel (übersetzt: „Freiheit oder Tod“) in Paragraph 7. Diese besagt, wenn es nicht möglich ist, einige Bedingungen der GNU GPL einzuhalten – beispielsweise wegen eines Gerichtsurteils – es untersagt ist, diese Lizenz nur bestmöglich zu erfüllen. In diesem Fall ist es also überhaupt nicht mehr möglich, die Software zu verbreiten.

Auch kam der Paragraph 8 hinzu: Dieser erlaubt es, einem Autor die Gültigkeit der Lizenz geographisch einzuschränken, um Länder auszuschließen, in denen die Verwertung des Werks durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist. Des Weiteren ist die zweite Version besser mit nicht-US-amerikanischen Rechtssystemen kompatibel, da sie sich auf die Berner Übereinkunft stützt.

Zeitgleich wurde am 2. Juni 1991 eine neue Lizenz mit dem Namen GNU Library General Public License (GNU LGPL) mit der Versionsnummer 2.0 (GNU LGPL v2.0) veröffentlicht, bei der es sich um eine von der GNU GPL abgeleitete, gelockerte Version der GNU GPL handelt. Sie wurde eingeführt, nachdem seit 1990 deutlich wurde, dass die GNU GPL in manchen Fällen (meist für Programmbibliotheken) zu restriktiv (einschränkend) war. Die GNU LGPLv2 (Juni 1991) wurde ursprünglich für einige bestimmte Bibliotheken entworfen.

Die Lizenz verwirklicht das Modell eines schwachen Copylefts, wobei zwar darunter stehende Programmbibliotheken nicht mehr zur Folge haben, dass die sie verwendenden Programme ebenfalls unter gleichen Bedingungen lizenziert werden müssen, jedoch unterliegen Weiterentwicklungen der Bibliotheken selbst nach wie vor der GNU LGPL. Mit der im Februar 1999 erschienenen Version 2.1 wurde die Lizenz in GNU Lesser General Public License umbenannt, der neue Name war ein Vorschlag von Georg Greve.

Seit ihrer Einführung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Softwarelizenz. Die meisten Programme im GNU-Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizenziert, darunter auch die Compilersammlung GCC, der Texteditor GNU Emacs und der Gnome Desktop. Auch viele weitere Programme von anderen Autoren, die nicht Bestandteil des GNU-Projekts sind, sind unter der GPL lizenziert. Außerdem sind alle LGPL-lizenzierten Produkte auch unter der GPL lizenziert.

Der erste Entwurf der dritten Version der GPL wurde am 16. Januar 2006 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt. Es folgten drei weitere Entwürfe. Am 29. Juni 2007 wurde schließlich die finale Version der GPL 3 publiziert.

Die vierte Version der GPL ist noch nicht geplant, Richard Stallman kündigte jedoch bei der Veröffentlichung der GPLv3 an, die GPLv4 innerhalb dieses Jahrzehntes zu veröffentlichen.

GPL Version 3:

Sechzehn Jahre nach dem Erscheinen der Version 2 im Jahre 1991 erfolgte am 29. Juni 2007 eine Revision der Lizenz mit der Version 3. Einige der größten und wichtigsten Änderungen sind:

Die GPL soll eine globale Lizenz sein. Seit der Version 2 unterstützt sie zwar die Internationalisierung relativ erfolgreich, indem sie sich auf die minimalen Prinzipien der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst stützte, trotzdem war sie immer noch zu stark auf das US-amerikanische Rechtssystem ausgelegt. Daher soll nationalen rechtlichen Besonderheiten mehr Bedeutung eingeräumt werden, ohne dabei die unumstößlichen Grundprinzipien der GPL zu verletzen.

Für den Paragraphen 3 der GPL Version 2, der für das Verteilen, Kopieren und Modifizieren von Software zuständig war, und den Paragraphen 7, welcher für die Regelung von Patenten und anderen rechtlichen Beschränkungen maßgeblich war, sollten Änderungen eingeführt werden, welche die unterschiedlichen Interessen und Standpunkte aller Lizenzteilnehmer möglichst gut vereinen.

Die GPL ist die Verfassung der Bewegung für freie Software. In erster Linie stehen deshalb gesellschaftspolitische Absichten im Vordergrund, erst dann technische und ökonomische. Ein absolutes Grundprinzip ist dabei der freie Austausch von Wissen, ebenso wie der freie Zugang zu technischem Wissen und Kommunikationsmitteln, nach dem Vorbild der wissenschaftlichen Freiheit. Entwicklungen wie Softwarepatente, Trusted computing und DRM, die diesen Prinzipien entgegenwirken, sollen unter dem gesellschaftspolitischen Gesichtspunkt betrachtet und so in der GPL berücksichtigt werden, wobei die angeführten Freiheiten unangetastet bleiben müssen.

Die FSF als Halter der GPL unter der Leitung von Richard Stallman koordinierte die Überarbeitung, beraten wurde sie dabei von Eben Moglen. Durch die angestrebte Universalität der GPL 3 ergaben sich zwangsläufig konkurrierende Interessenslagen. Am 16. Januar 2006 wurde ein erster vorläufiger Entwurf veröffentlicht und zur Diskussion gestellt, um ein möglichst optimales Ergebnis für die zukünftige Publikation zu erreichen.

Die GPLv3 wurde seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs kontrovers diskutiert. Kontrovers diskutiert wurde u.a. in der Entwurfsphase der Aspekt der Tivoisierung der in der vorherigen Version v2 nicht bedacht worden war. Der FSF-Vorschlag soll Tivoisierung zukünftig verhindern, Linuxkernelinitiator Linus Torvalds[6] kritisierte jedoch dieses Vorgehen und vertrat den Standpunkt, dass Tivoisierung erlaubt bleiben sollte. Torvalds kritisierte insbesondere die ersten zwei Entwürfe äußerst scharf und sieht weiterhin keinen Grund, den Linux-Kernel unter diese Version der Lizenz zu stellen.

Starke Kritik gab es auch von Seiten der Firmen Linspire, Novell, MySQL und anderen. Einige Firmen – insbesondere MySQL – änderten daraufhin die Lizenzformulierung ihrer Produkte von „GPLv2 or later“ zu „GPLv2 only“.

Nach drei weiteren Entwürfen wurde die endgültige Fassung am 29. Juni 2007 publiziert. Als Nebeneffekt der Überarbeitung sind mehrere zusätzliche Lizenzen GPL-kompatibel geworden.

Copyleft-Prinzip:

Alle abgeleiteten Programme eines unter der GPL stehenden Werkes dürfen von Lizenznehmern nur dann verbreitet werden, wenn sie von diesen ebenfalls zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dies betrifft nur Lizenznehmer, nicht die Inhaber der Rechte. (Der Halter des Copyrights – das ist der Autor oder jemand, dem der Autor seine Rechte abgetreten hat – kann das Werk auch unter beliebigen anderen Lizenzen weitergeben.)

Dieses Schutzverfahren benannte Richard Stallman „Copyleft“ – als Anspielung auf das Wort Copyright. Ziel ist, die Freiheit eines Programmes auch in der Weiterentwicklung von anderen sicherzustellen.

Dieses Prinzip findet sich auch in den anderen Lizenzen – unter anderem in den GNU-Lizenzen (LGPL, AGPL und GFDL) – sowie als „Share Alike“ bezeichnet in einigen der Creative-Commons-Lizenzen.

(Zitiert zum Thema GNU General Public License aus Wikipedia.org, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar. Bearbeitungsstand vom 22.08.2012.)


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